Der regional übliche Maklerprovision für die Vermittlung von Wohnimmobilien liegt in Nordrhein-Westfalen, dem größten Teil von Rheinland-Pfalz und im Saarland bei jeweils 3,57 Prozent (inkl. MwSt.), die vom Käufer und 3,57 Prozent (inkl. MwSt.), die vom Verkäufer zu zahlen sind. Diese Regelung bestärkt den Makler in seiner Position als neutralen Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Eine gesetzliche Gebührenordnung oder ähnliche Richtlinien gibt es jedoch nicht.
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