In Zeiten steigender Energie- und Heizkosten schauen viele Verbraucher bei den Heizkosten ihrer vier Wände genauer hin. Steht beispielsweise eine benachbarte Wohnung im Winter längere Zeit leer, kühlen die Wände aus und die Nachbarn müssen mehr heizen, um ihre eigene Wohnstätte warm zu halten. Diese Mehrkosten müssen sie hinnehmen: sie dürfen deswegen nicht die Miete kürzen. Darauf weist der Immobilienverband IVD-West hin. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, vorübergehend leer stehende Wohnungen zu heizen beziehungsweise dort eine Mindesttemperatur von 22 Grad aufrecht zu erhalten. Er muss jedoch dafür Sorge tragen, dass die Heizkörper während der kalten Jahreszeit leicht angedreht sind, damit die Leitungen nicht einfrieren und einen Wasserschaden (Rohrbruch) verursachen können. Möglicherweise verbraucht ein Mieter, der seine Wohnung neben, über oder unter einer leer stehenden Wohnung hat, deshalb mehr Heizenergie. Denn eine ungeheizte Wohnung gibt an die umliegenden Wände Kälte ab. "In diesem Fall muss der Mieter diese höheren Heizkosten hinnehmen. Er hat kein Recht, deswegen die Miete wegen eines Mangels zu kürzen", erläutert Rechtsanwalt Andre Wrede, Verbandsjurist des IVD-West in Köln (Amtsgericht Frankfurt/Oder, Aktenzeichen 25 C 1002/04). Vermieter muss Betriebskosten leer stehender Wohnungen übernehmen Natürlich darf der Vermieter entstehende Kosten für die leer stehende Wohnung nicht auf die anderen Mieter umlegen. Vielmehr muss er diese selbst tragen. Hierzu zählen beispielsweise die Betriebskosten für Gebäudeversicherungen, Wasserver- und Wasserentsorgung und Müllgebühren. Denn in der jährlichen Betriebskostenabrechnung müssen alle Wohnungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Da der Heizungsverbrauch in jeder Wohnung an den einzelnen Heizkörpern individuell abgelesen und von der jeweiligen Versorgerfirma den Mietern in Rechnung gestellt wird, muss der Vermieter für die Heizkosten verwaister Wohnungen finanziell gerade stehen. Gleiches gilt auch für die Kosten der Heizungsablesung: Werden die Verbräuche der Heizkörper in einer leer stehenden Wohnung routinemäßig abgelesen, muss der Vermieter diese Ausgaben tragen. |