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Von den insgesamt 47 Gebäuden gehört lediglich eins dem Konzern, für die anderen bezahlt er Miete. Sinn-Leffers kann als Mieter jedoch nicht einseitig die laufenden Mietverträge ändern beziehungsweise aus diesen aussteigen. Darauf weist der Immobilienverband IVD-West in Köln hin.

Vielmehr müsste die Hagener Textilfirma mit den einzelnen Vermietern eine einvernehmliche Lösungen suchen und entweder die Mietverträge dahingehend ändern, dass sie weniger Miete überweisen müssen oder bestehende Mietverträge aufgehoben werden und Sinn-Leffers nach einigen Wochen auszieht, erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Lehner, Verbandsjurist des IVD West: "Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren. Dies ist für Vermieter und Mieter sinnvoll: Der Mieter investiert zumeist beim Einzug viel Geld in den Innenausbau. Der Vermieter ist froh, wenn er für lange Zeit einen Mieter hat." Ein weiteres Plus des Bekleidungshändlers sei, dass er zumeist alle Stockwerke eines Geschäftshauses miete. Für den Vermieter dürfte es einfach sein, für Erdgeschoss und erste Etage einen Nachmieter zu finden, denn die Läden liegen zumeist in den 1a-Einkaufslagen. "Bei den anderen Stockwerken wird es schwierig. Dann bleibt ihm oft nur, diese in Büro- oder Praxisräume umzubauen und an andere Mieter zu vermieten", sagt Frank Müller von der gleichnamigen Wuppertaler Gewerbeimmobilienmaklerfirma. Er erläutert, dass im ersten Stock noch etwa 50 Prozent der Miethöhe des Erdgeschosses gezahlt werden, in der zweiten und dritten Etage noch 20 bis 30 Prozent.

 

Sollte Vermieter auf Mietreduzierungswunsch eingehen?

 

Müller würde den Vermietern, die mit Sinn-Leffers vor Mietvertragsverhandlungen stehen, raten, zu prüfen, was für sie günstiger ist. Sind einerseits Kosten und Aufwand höher, einen neuen Mieter zu finden, weil der Laden umgebaut werden muss und längere Zeit leer steht? Oder ließe sich durch einen Umbau insgesamt eine höhere Miete erzielen, weil beispielsweise das Erdgeschoss so verändert wird, dass darin mehrere Ladenlokale für unterschiedliche Mieter wie Bäckereien, Handy-, Kaffee-Läden oder Restaurants entstehen? "Wenn eine solche Insolvenz publik wird, melden sich sofort potentielle Mieter. Die Telefone der Sinn-Leffers-Vermieter stehen zurzeit vermutlich nicht still", schätzt Müller.

Die Kölner Gewerbeimmobilienmaklerin Gabriele Bellin würde versuchen, mit Sinn-Leffers eine einvernehmliche Lösung zu finden und der Firma eine befristete, geringere Miete einzuräumen sowie eine vorzeitige Kündigungsoption einzubauen. Wenn nach dieser Zeitspanne die Ursprungsmiete nicht gezahlt werden kann, weil Sinn-Leffers nicht aus der Krise kommt, müsste der Vermieter vor Ablauf des regulären Mietvertrags kündigen können. "Die Alternative dazu wäre ein Mietausfall von sechs Monaten oder mehr, weil der Laden geräumt und umgebaut werden muss und neue Mieter gesucht werden müssen", so Bellin. Dies wäre für viele Vermieter eine hohe finanzielles Gefahr. Hinzu käme das Risiko, ob bei einer Schließung das Bekleidungshaus die Miete vertragsgemäß bezahlen könnte oder ob der Vermieter darauf verzichten beziehungsweise diese einklagen müsste, ergänzt Lehner.