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Viele Häuslebauer lassen sich beim Bau beziehungsweise Ausbau ihrer eigenen vier Wände von Freunden und Nachbarn helfen. Sie müssen aber aufpassen, dass sie die Grenze zwischen (erlaubter) Nachbarschaftshilfe und (illegaler) Schwarzarbeit nicht überschreiten. Darauf weist der Immobilienverband IVD-West hin.

Der Bauherr kommt mit dem Gesetz nicht in Konflikt, wenn ihm Freunde und Verwandte aus Gefälligkeit beim Hausbau unter die Arme greifen. Im Klartext bedeutet dies, dass er ihnen für die Hilfe kein Geld gibt. Gleiches gilt für die so genannte Nachbarschaftshilfe. Juristen verstehen darunter, dass sich Nachbarn gegenseitig und unentgeltlich zur Seite stehen. Hilft beispielsweise der eine Anlieger dem Bauherren dabei, in Eigenleistung das Bad zu fliesen, dann wird ihm dieser bei einer anderen Gelegenheit zur Hand gehen, wenn er beispielsweise seinen Garten neu anlegt. "Dabei ist es also nicht nötig, dass sich die Nachbarn mit der gleichen Tätigkeit aushelfen", erläutert Ralph Pass, Vorsitzender des IVD-West.

Im Übrigen muss der Bauherr die helfenden Hände bei einer Bau-Berufsgenossenschaft versichern. Denn im Falle eines Unfalls zahlt weder die private Haftpflichtversicherung noch die gesetzliche Krankenkasse. Die Nachbarn oder Freunde werden dabei gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Der Bauherr muss spätestens eine Woche nach Baubeginn seine Hilfskräfte anmelden. Pro Arbeitsstunde und Person liegt dieser Betrag - je nach Region - zwischen 1,30 und 1,72 Euro, wie die Berufsgenossenschaft Bau mitteilt. Diese Helferversicherung muss allerdings nicht bei kleinen Arbeiten abgeschlossen werden, wenn alle Helfer zusammen weniger als 40 Stunden tätig sind.

Sobald der Häuslebauer seine Unterstützer mit einem Pauschal- oder Stundenlohn bezahlt, überschreitet er die Grenze zur Schwarzarbeit. Dabei droht ihm ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Außerdem muss der Schwarzarbeiter mit einem Bußgeld rechnen, zumindest wenn er viele Stunden auf der Baustelle tätig war.

Gewährleistungsansprüche gehen baden

Bauherren, die illegal Arbeiten ausführen lassen, haben keine Gewährleistungsansprüche. Treten Baumängel auf, müssen sie den Schaden selbst beseitigen, stehen aber auch für Folgeschäden gerade. Gleiches gilt, wenn der Schwarzarbeiter auf der Baustelle einen Unfall hat, da die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung dafür nicht einsteht.

Neben dem Bußgeld muss der vermeintliche Sparfuchs auch Sozialabgaben und Steuern nachzahlen. Da die Ämter bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit enger zusammenarbeiten als noch vor einigen Jahren, sollte sich der Bauherr auch nicht auf das Sankt-Florians-Prinzip verlassen: Arbeitsagentur, Krankenversicherungen, Ausländer- und Finanzbehörden sowie Arbeitsschutzbehörden und Zollämter kooperieren untereinander. So ist es wahrscheinlicher, dass Kontrolleure auch auf privaten Baustellen unangemeldet auftauchen. Möglicherweise gibt es auch Nachbarn, denen der Bauherr nicht grün ist, die die Behörden auf den Plan rufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ihr Nachbar Schwarzarbeiter beschäftigt.