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Bürogemeinschaften: Die Arbeits-WG der Alleinunternehmer
Von Zuhause zu arbeiten, scheint für viele Menschen sehr reizvoll. In der Realität wird aus diesem Wunschtraum jedoch oft ein Albtraum. Konzentriertes Arbeiten in einer Umgebung, in der man normalerweise entspannt und andere Dinge des Lebens geniesst, ist eine Herausforderung. Da frisch Verselbständigte und allgemein Alleinunternehmer sich aus Kostengründen keine eigenen Büroräumlichkeiten verwirklichen können, stellt die Bürogemeinschaft eine kostengünstige und effektive Alternative dar. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West hin.
Bei der klassischen Bürogemeinschaft unterzeichnen die Mieter gemeinsam den Mietvertrag für die Büroräume und haften damit gemeinsam gegenüber dem Vermieter. Damit bilden die Mieter eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Um sich vor Problemen bei der Kostenverteilung vertraglich zu schützen, ist es empfehlenswert einen Gesellschaftervertrag auszuarbeiten, in dem die genaue Teilung der Miete, Kaution und Nebenkosten und sonstiger Kosten wie Reinigung oder Ausgaben für gemeinsam genutzte Büroelektronik festgeschrieben werden. Büromietverträge haben wie alle Gewerbemietverträge oft feste Vertragslaufzeiten. Diese liegen in der Regel bei 3 bis 5 Jahren. Ist keine bestimmte Mietdauer und keine Kündigungstfrist vereinbart, kann der Mietvertrag über die Geschäftsräume mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung kann nur gemeinsam ausgesprochen werden.
In vielen Fällen tritt aber auch nur eine Partei als Mieter auf und die zweite oder weitere Parteien werden als Untermieter eingebunden. Schliesst nur eine Partei mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab und beabsichtigt er, einzelne Räume unterzuvermieten, dann sollte er sich die Zustimmung des Vermieters einholen. Bei dieser Konstellation sind die Untermieter an das Hauptmietverhältnis gebunden. Alternativ kann vom Hauptmieter die Möglichkeit der Teilzeitnutzung eingeräumt werden.
Welche Bürogemeinschaft sich für die eigene Entfaltung bei der Arbeit besser anbietet, lässt sich nur nach der individuellen Arbeitsweise und den persönlichen Bedürfnissen beurteilen. Wem zeitliche und räumliche Flexibilität wichtig ist und wer auf eine vertragliche Bindung an Mitarbeiter verzichten möchte, der sollte mit der „Office-Lösung“ nicht schlecht beraten sein. Die klassische Bürogemeinschaft bleibt eine solide Bürolösung für zwei oder mehr Parteien, die langfristig Arbeitsräume miteinander teilen möchten.
Abdruck honorarfrei.
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