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Immobilienmarkt in NRW vor „ungewollten Zwängen“ Rot-Grüner Koalitionsvertrag trifft auf Unmut der Immobilienwirtschaft in NRW
Am 28. Juli 2010 luden Vertreter der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft BSI NRW zu einer Pressekonferenz in Düsseldorf, um den Koaltionsvertrag der neuen rot-grünen Landesregierung zu kommentieren. Ralph Pass, Vorsitzender des Immobilienverbandes IVD West, Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, Martin Dornieden, Vorsitzender des Landesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, und Dr. Michael Casser, Vorsitzender des Verbands der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter, bezogen Stellung zur sozialen Wohnraumförderung, dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz NRW und der Reform des Mietrechts.
Die Vertreter der nordrhein-westfälischen Immobilienwirtschaft appellierten an die Landesregie-rung, die Vollintegration des Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK zurückzunehmen. Die soziale Wohnungsbauförderung sollte nicht in Konkurenz zu anderen Fördermitteln der Bank geraten, so Alexander Rychter. Neben der Modernisierung der Bestände bleibt eine bedarfsgerechte Neubauförderung zur Sicherstellung der Wohnraumversorgung unabdingbar. Die Politik muss bei der Wohnraumförderung bedarfsgerecht und sozial lenken können. Die BSI NRW unterstützt den Ansatz der neuen Landesregierung, die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bund zu verringern. Großer Unmut machte sich gegen das geplante Erneubare-Wärme-Gesetz NRW, kurz EWärmeG, breit. „Ein solches Gesetz behindert den Klimaschutz“, machte Ralph Pass klar und bezeichnete es als einen „ungewollten Zwang“. Wie in Baden-Württemberg bevorzugt das EwärmeG einzelne Technologien ohne Rücksicht auf Effektivität. Die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der Modernisierung macht die Maßnahmen kosteninternsiver. Diese Tatsache führt dazu, dass weniger Gebäuder in Zukunft saniert werden können. Die BSI NRW fordert die Wahl der Technologie zur CO2- und Primärenergieeinsparung dem Gebäude-Modernisierer freizustellen. Bei Solaranlagen darf kein Mindestwert an Kollektorfläche eingeführt werden, da sonst bei Mehrfamilienhäusern überdimensionierte Anlagen die Folge wären. Als dritter Punkt wurde die zielgerechte Reform des Mietrechts angesprochen. Nach derzeit geltendem Recht dürfen Mieter bei einer energetischen Sanierung die Miete mindern. „Diese Modernisierungsmaßnahmen sollten zukünftig gesetzlich vom Mieter zu dulden sein“, so Dr. Michael Casser. Eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen Vermieter und Mieter bei der klimafreundlichen Sanierung ist ein wichtiger Faktor, um die Refinanzierung des Projekts zu sichern. „Zudem wären höhere Mieten, die mit einer teuren Sanierung verbunden sind, vielerorts einfach nicht durchsetzbar.“, ergänzte Ralph Pass. Die BSI NRW begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, im Bundesrat auf Korrekturen der jüngst beschlossenen Kürzungen zu dringen, wie etwa bei der Städtebauförderung, den KfW-Gebäudesanierungsprogrammen oder dem Wohngeld.
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